Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt gegen restriktive Sportwetten-M?rkte
Posted on: 04/07/2022, 12:49h.
Last updated on: 04/07/2022, 12:49h.
Laut dem Glücksspielstaatsvertrag müssen die Sportwetten-Angebote lizenzierter Betreiber vom Regierungspr?sidium (RP) Darmstadt überprüft werden. Zur überprüfung hat die Beh?rde kürzlich eine Liste ver?ffentlicht, in der die erlaubten Wettm?rkte aufgeführt sind.
In ihrer aktuellen Form sei diese Liste zu restriktiv, argumentierten Vertreter der Sportwetten-Branche. Nun hat das Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt einen H?ngebeschluss erlassen, welcher der Redaktion von Casino.org vorliegt.
Dieser soll es den lizenzierten Anbietern vorerst erm?glichen, ihr Wettprogramm beizubehalten. Allerdings handele es sich dabei nur um eine vorl?ufige Entscheidung, die in einem von den Sportwetten-Anbietern beantragten Eilverfahren erlassen worden sei.
Nach der Ver?ffentlichung der Liste wurden die Betreiber dazu aufgefordert, ihr Wettangebot entsprechend anzupassen. Zun?chst umfasste die Liste allein die Sportart Fu?ball. Mittlerweile ist diese auf zw?lf Sportarten erweitert worden:
- Fu?ball
- Handball
- Tennis
- Automobilsport
- Eishockey
- Darts
- Skisport
- Biathlon
- Bobsport
- Curling
- Eislauf
- Rennrodeln
Drohende Verluste und Abwanderungen auf den Schwarzmarkt
Ohne das Urteil des Verwaltungsgerichts dürften laut der Liste popul?re Sportarten wie Basketball, Tischtennis, Volleyball, Boxen, Baseball, American Football, Snooker, Golf und Rugby auf deutschen Wettm?rkten nicht angeboten werden.
Das Gericht gab in seinem Beschluss den Anbietern recht, die in ihrem Antrag argumentierten, dass schwere Nachteile drohen k?nnten, wenn die Betreiber einen erheblichen Teil ihres bislang legalen bzw. geduldeten Wettangebotes mit sofortiger Wirkung einstellen müssten.
Dies habe einen signifikanten Umsatzverlust zur Folge. Weiter hei?t es seitens der Kl?ger:
Ferner ist zu befürchten, dass Kunden, die weiterhin auf Sportereignisse wetten m?chten, die auf den im Internet ver?ffentlichen Listen des Regierungspr?sidiums nicht zu finden sind, in den Grau- bzw. Schwarzmarkt abwandern, was mit den Zielen des Gesetzgebers, den natürlichen Spieltrieb der Bev?lkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen entgegenzuwirken (§ 1 Nr. 2 GlüStV), in Konflikt geraten würde.
Gericht erkennt keinen Grund für Beschluss der Beh?rde
Im Beschluss des Gerichts hei?t es, dass das beh?rdliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der Vorgaben sich nicht zweifelsfrei erkennen lasse. Es sei insbesondere nicht nachvollziehbar, warum das Wettprogramm nunmehr derart in den Fokus der Erlaubnisbeh?rde gerückt sei.
Zudem h?tten die Konzessionsnehmer dem Regierungspr?sidium Darmstadt ihr Wettprogramm zur Genehmigung bereits im Jahr 2020 vorgelegt. Darauf sei beh?rdlicherseits bislang nicht reagiert worden.
Die Aufsichtsbeh?rde habe sich au?erdem nicht veranlasst gesehen, nach Vorlage der Unterlagen der Konzession?re irgendwelche konkreten Aufsichtsma?nahmen gegen einzelne angebotene Wetten auch nur einzuleiten.
Im Gerichtsbeschluss hei?t es weiter:
Warum nunmehr – ca. eineinhalb Jahre nach Vorlage des Wettprogramms durch die Antragstellerin und ohne entsprechende Bescheidung durch den Antragsgegner – ein beh?rdliches T?tigwerden besonders dringlich sein soll, erschlie?t sich insofern nicht.
Die L?schung der Wettlisten wurde der RP Darmstadt vom Gericht nicht auferlegt. Eine Stellungnahme seitens der Beh?rde liegt nicht vor. Wie sich die Angelegenheit künftig entwickeln wird, bleibt nun abzuwarten.
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