Anhaltende Diskussion um Einschr?nkung der Glücksspiel-Werbung
Posted on: 29/05/2023, 09:26h.
Last updated on: 29/05/2023, 09:33h.
Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert hat sich in den vergangenen Wochen immer wieder für Einschr?nkungen der Glücksspiel-Werbung ausgesprochen. Gegenwind erh?lt er nun aus Sachsen-Anhalt. Der Landtagsabgeordnete Tobias Krull (CDU) stellt sich einem Glücksspiel-Werbeverbot entschieden entgegen.
Blienert erkl?rte Mitte dieses Monats gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass Werbung für Sportwetten w?hrend der Fu?ball-EM 2024 seiner Ansicht nach verboten werden sollte. Ein derartiges Verbot entspreche dem CDU-Abgeordneten Krull zufolge jedoch nicht den Vorgaben des Glücksspiel-Staatsvertrages.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) regelt in § 5 die Glücksspiel-Werbung. Darin hei?t es unter anderem, dass Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele zwischen 6 Uhr und 21 Uhr in Rundfunk sowie Internet verboten ist. Vor oder w?hrend der Live-übertragung von Sportereignissen ist auf dem Kanal, der das Event übertr?gt, keine Werbung für Sportwetten erlaubt.
Glücksspiel-Werbeverbot als Gefahr für den Spielerschutz?
Immer wieder weisen Branchenvertreter und Gegner eines umfassenden Glücksspiel-Werbeverbotes darauf hin, dass ein solches negative Auswirkungen auf das legale Glücksspiel haben k?nnte. Spielern würde damit der Zugang zu regulierten Angeboten erschwert.
Es bestehe die Gefahr, dass sie vermehrt in das illegale Glücksspiel abwandern k?nnten. Dort seien allerdings, anders als bei legalen Anbietern, keine Spielerschutzma?nahmen gegeben.
Dies Haltung vertritt auch Tobias Krull in einer Pressemitteilung:
Zugelassene Spiel- und Wettanbieter sind an strenge Vorgaben zu Jugendschutz und Suchtpr?vention gebunden. Bei einem Werbeverbot für legale Angebote besteht die erhebliche Gefahr, dass verst?rkt unregulierte Spielm?glichkeiten ohne entsprechende Hilfs- und Schutzmechanismen genutzt werden. Wir wollen sicherstellen, dass Menschen mit einem problematischen Suchtverhalten schnell erkannt werden und lehnen die Forderung des Suchtbeauftragten der Bundesregierung daher ab.
Dass Verst??e gegen die Werberichtlinien derweil streng überwacht werden, zeigte sich zuletzt am Beispiel des Sportwettenanbieters Tipico. Aktuellen Berichten des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zufolge habe der Fachverband Glücksspielsucht eine Unterlassungserkl?rung gegen Tipico erwirkt.
Der Sportwettenanbieter mit Lizenz in Deutschland habe w?hrend eines Spiels des Hertha BSC gegen den FC Bayern München in der Münchner Allianz Arena unzul?ssige Werbung platziert. Zwar sei die Werbung an sich erlaubt gewesen, jedoch habe Tipico seinem Namen Zus?tze wie ?Jetzt Wette platzieren“ hinzugefügt. Auf Trikots oder Banden dürfe ein Sportwettenveranstalter jedoch nur mit dem Markennamen ohne derartige Zus?tze werben.
Ob die strenge überwachung und Reglementierung der Glücksspiel-Werbung ausreicht oder sich künftig Forderungen nach einem Glücksspiel-Werbeverbot durchsetzen k?nnten, bleibt abzuwarten. Angesichts der recht jungen Neuregulierung des Glücksspiel-Marktes mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 scheinen neue Verbote derzeit jedoch nicht realistisch.
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