Schwedisches Gericht reduziert Kindred-Millionenstrafe
Posted on: 29/05/2024, 05:30h.
Last updated on: 28/05/2024, 05:34h.
Der Glücksspielanbieter Kindred konnte in dieser Woche vor Gericht einen Erfolg erzielen. Am Dienstag gab das Berufungsgericht von J?nk?ping bekannt, dass es eine millionenschwere Geldstrafe für Kindred deutlich reduziert hat. Anstatt der ursprünglich festgelegten 100 Mio. SEK (8,73 Mio. Euro) soll der Glücksspielkonzern nun ?nur“ noch 30 Mio. SEK bezahlen.
Mit seinem Urteil reduziert das Gericht die Geldstrafe für Kindred, die ursprünglich im Jahr 2020 von der Glücksspielbeh?rde Spelinspektionen verh?ngt worden war. Diese hatte die Geldbu?e aufgrund von Verst??en gegen die Bonusbestimmungen beim Online-Glücksspiel festgelegt.
Die Geldstrafe war wegen den Verfehlungen einiger Kindred-Marken ausgesprochen worden. So dürfen lizenzierte Online-Anbieter in Schweden Kunden nur Boni bei der Erstanmeldung anbieten. Alle weiteren Offerten sind jedoch verboten. Spelinspektionen entdeckte allerdings im Rahmen von Kontrollen auf diversen Kindred-Websites eine Reihe nicht genehmigter Boni. Dazu geh?rten unter anderem ein Treueprogramm für Online-Bingo sowie verschiedene Gratiswetten.
Nach dem Urteil hatte Kindred umgehend die monierten Bonusprogramme für seine Online-Kunden aus dem Programm genommen. Gleichzeitig reichte das Unternehmen vor Gericht Beschwerde gegen die aus seiner Sicht zu hohe Geldbu?e ein.
Zudem kritisierte Kindred, dass die Vorschriften für Bonusangebote zu vage seien und unterschiedliche Auslegungen zulie?en. Mit dieser Strategie scheint der Online-Betreiber jetzt vor Gericht erfolgreich gewesen zu sein.
Von 100 auf 50 und nun 30 Mio. SEK
Die gerichtlich verordnete Reduzierung ist nicht der erste Schritt in diese Richtung. Bereits 2021 hatte Kindred in einer ersten Klage vor dem Berufungsgericht erreicht, dass die Summe von 100 Mio. auf 50 Mio. SEK reduziert wurde.
In seinem neuen Urteil erkennt das Gericht noch immer eine deutliche Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Kindred. Diese umfasse die Verpflichtung des Lizenznehmers, das Spielverhalten seiner Kunden zu beschr?nken. Beim Verdacht auf überm??iges Spiel müsse der Betreiber zudem die n?tigen Ma?nahmen ergreifen, um überm??igem Spielverhalten entgegenzuwirken.
Annika Rojas Wiberg, Richterin am Berufungsgericht in J?nk?ping, erkl?rte dazu:
In diesem Fall hat der Lizenzinhaber nicht mit ausreichender Dringlichkeit gehandelt, obwohl eine Reihe von Kunden exzessiv gespielt hat.
Die 2019 ausgesprochene Geldstrafe sei jedoch zu hoch bemessen gewesen. Das Berufungsgericht erkl?rte, dass das Urteil beim Obersten Verwaltungsgerichtshof angefochten werden kann.
Ob dies geschieht, ist noch unklar. Sowohl Kindred als auch Spelinspektionen gaben bisher keine Stellungnahme zu der Einsch?tzung des Gerichts ab.
No comments yet