Versto? gegen Bestimmungen zur Glücksspielwerbung: GGL verh?ngt Geldstrafe
Posted on: 13/03/2023, 05:42h.
Last updated on: 13/03/2023, 06:11h.
Die Gemeinsame Glücksspielbeh?rde der L?nder (GGL) ist neben der Kontrolle der Glücksspiel-Anbieter auch für die Ahndung von Verst??en zust?ndig. Nun hat die Beh?rde erstmals einen lizenzierten Betreiber aufgrund des Versto?es gegen die Bestimmungen zur Glücksspielwerbung zu einer Geldstrafe in fünfstelliger H?he verurteilt.
Am Montag gab die GGL bekannt, dass sie gegen das namentlich nicht genannte Glücksspiel-Unternehmen einen Ordnungswidrigkeitsbescheid verh?ngt habe. Sie wirft dem Anbieter vor, bewusst auf Webseiten für sein Angebot geworben zu haben, auf denen auch für illegale Angebote Glücksspielwerbung betrieben worden sei.
GGL: Glücksspielwerbung verstie? gegen GlüStV
Damit habe das Unternehmen gegen eine der Grundlagen des Glücksspielstaatvertrages (GlüStV) versto?en, so die GGL in ihrem Statement. Dessen Ziel sei die ?strikte Trennung der legalen von den illegalen Angeboten“, um auf diese Weise den Spielerschutz zu gew?hrleisten.
GGL-Vorstand Ronald Benter betonte:
Wir halten diese Werbebestimmungen für sehr gut und begründet. Die GGL überwacht die Angebote von legalen Anbietern konsequent. Bei Verst??en erheben wir empfindliche Bu?gelder.
Zudem drohten weitaus empfindlichere Strafen. So k?nne es bei wiederholten Verst??en gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages zum Entzug der Glücksspiel-Erlaubnis kommen. Auch dies sei laut Benter eine Ma?nahme, ?vor der wir nicht zurückschrecken“.
Benjamin Schwanke, Co-Vorstand bei der GGL, ?u?erte sich ebenfalls zu dem Vorfall. Er wies darauf hin, dass der Ruf der legalen Glücksspiel-Anbieter auf dem Spiel stehe. Die lizenzierten Unternehmen k?nnten somit kein Interesse daran haben, auf Seiten zu werben, auf denen auch für illegales Glücksspiel geworben werde.
Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ?u?erte sich bisher nicht zur nun verh?ngten Geldstrafe. Erst vor wenigen Tagen hatte der DSWV ein h?rteres Vorgehen gegen illegale Glücksspiel-Unternehmen und mehr Freiheiten bei der Glücksspielwerbung gefordert. Ob er die Bestrafung eines lizenzierten Betreibers aufgrund eines Versto?es gegen die Werbebestimmungen deshalb guthei?t, ist jedoch alles andere als sicher.
Neben dem Namen des betroffenen Unternehmens wurde auch die genaue H?he der Geldstrafe nicht bekannt. Ebenfalls ungewiss ist bislang, ob das sanktionierte Unternehmen gegen den Strafbefehl juristisch vorgehen wird.
Die GGL dürfe mit ihrer Strafe deutlich gemacht haben, dass sie Verst??e gegen die Regularien strikt verfolgt und ahndet. Es wird sich zeigen, ob dies dazu führt, dass die Glücksspielwerbung der Anbieter im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen erfolgt.
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