Britische Lotto-Betrüger: Gef?ngnis statt Rubbellos-Millionengewinn
Posted on: 15/12/2021, 01:29h.
Last updated on: 17/12/2021, 06:47h.
In Gro?britannien gab es am Dienstag für zwei Lotto-Spieler vor Gericht ein b?ses Erwachen. Jon Watson und Mark Goodram wurden wegen Betruges zu 18 Monaten Gef?ngnis verurteilt. Sie hatten im Jahr 2019 mit einer gestohlenen Debitkarte unter anderem ein Rubbellos der National Lottery erworben und damit 4 Mio. GBP (rund 4,7 Mio. EUR) gewonnen.
Lotterie-Betreiber Camelot verweigerte damals jedoch beharrlich die Auszahlung der siebenstelligen Summe. Das Unternehmen verwies dabei auf den kriminellen Hintergrund des Kaufs.
Die beiden Freunde Jon-Ross und Watson Mark Goodram hatten am Ostermontag des Jahres 2019 den 4 Mio. GBP schweren Rubbellos-Jackpots der Camelot-Lotterie geknackt. In Erwartung des nahenden Reichtums posierten sie daraufhin in sozialen Netzwerken mit Drinks und Champagnerflaschen, um ihren Millionensegen zu feiern. Dass dieser niemals kommen und sie stattdessen eine Gef?ngnisstrafe erwarten würde, h?tten sich die beiden Spieler damals sicherlich kaum tr?umen lassen.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht in der Stadt Bolton den Ausführungen der Ankl?ger. Staatsanw?ltin Denise Fitzpatrick zufolge seien die M?nner in London auf Shoppingtour gegangen und h?tten neben Lebensmitteln auch das Rubbellos gekauft. Dafür habe Goodram mit den Daten einer Debitkarte, die er sich auf die Hand geschrieben habe, bezahlt.
Nachdem sie von dem Millionengewinn erfahren h?tten, habe Watson bei der Lotterie angerufen, um das Geld für sich zu reklamieren. Dabei habe er erz?hlt, mit der Karte eines ?Freundes“ gespielt zu haben. Stutzig geworden seien die Camelot-Mitarbeiter, nachdem Watson ihnen erz?hlt habe, dass er das Geld nicht per überweisung erhalten k?nne.
Fitzpatrick erkl?rte vor Gericht:
Mark Goodram erkl?rte, er habe kein Bankkonto, [aber] der Kauf des Gewinn-Rubbelloses sei per Debitkarte von einem Bankkonto aus get?tigt worden… was sofort Verdacht erregte.
Die weiteren Ermittlungen h?tten ergeben, dass der Kauf über eine gestohlene Debitkarte abgewickelt worden sei. Vor Gericht gaben die beiden M?nner dies schlie?lich zu.
Erschwerend kam laut Gericht hinzu, dass die Angeklagten bereits in der Vergangenheit wegen diverser Delikte zu Gef?ngnisstrafen verurteilt wurden. Zudem h?tten sie sich zum Tatzeitpunkt auf Bew?hrung befunden.
?Unsoziales Verhalten“
Protokollführerin Sarah Johnston warf den beiden M?nnern über den Kartenbetrug hinaus unsoziales Verhalten vor. Sie h?tten durch ihr kriminelles Verhalten den n?chsten Spieler um einen m?glichen Millionengewinn gebracht.
Zu ihrer Prognose nach der Haftentlassung mache sie sich keine Illusionen. Johnston bescheinigte Goodram und Watson, dass sie keine Zweifel habe, dass die M?nner auch in Zukunft weiter mit unehrlichen Taten auf sich aufmerksam machen würden.
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